Rechtsprechung
   BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10761
BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15 (https://dejure.org/2015,10761)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.2015 - 1 B 20.15 (https://dejure.org/2015,10761)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 (https://dejure.org/2015,10761)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10761) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bzgl. Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.01.2014 - 5 B 44.13

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Stellenbewerbers;

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Soweit sich die Vorinstanz mit der Frage beschäftigt hat, gehört zu der erforderlichen Durchdringung des Prozessstoffs die Erörterung sämtlicher Gesichtspunkte, die im Einzelfall für die Zulassung der Revision rechtlich Bedeutung haben (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
    Von einer Sicherung des Lebensunterhalts kann daher nur ausgegangen werden, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 33), was auch dann nicht der Fall ist, wenn ein Ausländer durch die tatsächliche Erfüllung titulierter Unterhaltsansprüche sein Einkommen soweit mindern kann, dass er nach dem SGB II leistungsberechtigt wird.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris Rn. 2 und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 28.04.2015 - 1 B 20.15
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass sich bei der Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG aufgrund des Verweises in § 2 Abs. 3 AufenthG auf die Bestimmungen des Sozialrechts die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens grundsätzlich nach den Bestimmungen des SGB II richten (BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 15 und 20).
  • BVerwG, 11.08.2015 - 1 B 37.15

    Gegenwärtige Gefährlichkeit bei fehlender Darlegung der Abkehr vom Terrorismus

    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 30. Januar 2014 - 5 B 44.13 - juris, vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 30.09.2015 - 1 B 42.15

    Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines

    Die Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch nicht geklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 11. August 2015 - 1 B 37.15 - juris).
  • BVerwG, 03.02.2016 - 1 B 79.15

    Ausstellung eines Laissez-Passer gegenüber einem palästinensischen

    Es wird insoweit auch nicht ansatzweise eine bestimmte, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts formuliert und angegeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris) und genügt damit nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2017 - 2 LA 19/17

    Darlegung; Zulassungsantrag; Syrien; Bundesamt; Textbaustein

    Dazu bedarf es der Angabe konkreter Anhaltspunkte etwa im Hinblick auf dazu vorliegende gegensätzliche Auskünfte, Stellungnahmen, Gutachten, Presseberichte, andere Gerichtsentscheidungen oder anderweitige Erkenntnisse, die den Schluss zulassen, dass die erheblichen Tatsachen einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind und damit einer Klärung im Berufungsverfahren bedürfen (BVerwG, Beschl. v. 28.4.2015 - 1 B 20.15 -, juris, Sen., Beschl. v. 12.10.2016 - 2 LA 148/16 -, v. 15.7.2016 - 2 LA 413/15 -, v. 27.5.2014 - 2 LA 308/13 -, juris, mwN.; Thür.
  • BVerwG, 07.12.2015 - 1 B 65.15

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Es wird auch nicht ansatzweise eine bestimmte, höchstrichterlich noch nicht geklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Frage des revisiblen Rechts formuliert und angegeben, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. zu diesen Anforderungen: BVerwG, Beschlüsse vom 28. April 2015 - 1 B 20.15 - juris und vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht